Blockadehaltung gefährdet Versorgung
Die Weigerung der Kostenträger, in der ambulanten Pflege Gehälter nach Arbeitsvertragsrichtlinien oder auf Tarifniveau zu bezahlen, bringt die ambulante pflegerische Versorgung in Niedersachsen in Gefahr. Zuständig für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sind die Pflegekassen. Eine niedersachsenweite Umfrage bei Pflegediensten offenbarte bereits vor einigen Monaten, dass tausende Versorgungsanfragen von Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen nicht mehr erfüllt werden können. „Die niedrigen Vergütungen für ambulante Pflegedienste gefährden wichtige Jobs und letztlich die Versorgung von Pflegebedürftigen“, so Thorsten Meilahn, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Die Mitglieder des bpa hatten bereits Anfang letzten Jahres gegenüber den Kassen und Kommunen ihre Bereitschaft erklärt, die vom bpa Arbeitgeberverband entwickelten sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zur Basis ihrer Gehaltsstrukturen zu machen. Die darin enthaltenen Gehaltstabellen und Arbeitsgrundlagen liegen in Niedersachsen auf dem Tarifniveau der AWO. Dennoch scheiterten alle Verhandlungen zur Refinanzierung am Widerstand der Kostenträger unter Führung des vdek. In anderen Bundesländern werden die AVR-Gehälter refinanziert. Dort steigen in der Folge die Gehälter der Pflegekräfte und mit ihnen die Anzahl der Beschäftigten in der ambulanten Pflege.
Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, erläutert: „Niedersachen bildet zwischenzeitlich im Bundesvergleich das Schlusslicht. Die neuen Bundesländer aus der Nachbarschaft – Thüringen und Sachsen-Anhalt – haben die rote Laterne abgegeben. Keiner bezahlt die ambulante Pflege schlechter als die niedersächsischen Pflegekassen. Die entscheidende Rolle bei diesen ruinösen Verhandlungen wird dem Verband der Ersatzkassen zugeschrieben.“ Mittlerweile würden private Pflegedienste in Niedersachsen um bis zu 30 Prozent schlechter bezahlt, obwohl sie die gleichen Leistungen mit derselben Qualität erbrächten wie die Dienste der Freien Wohlfahrt.
Den traurigen Höhepunkt bei der Unterfinanzierung bilden seit Jahren die viel zu niedrigen Wegevergütungen. „Welcher Handwerker würde sich für eine ,Wegepauschale‘ von circa 3,70 Euro überhaupt ins Auto setzen?“, fragt der stellvertretende niedersächsische bpa-Landesgruppenvorsitzende Meilahn, der die Forderung des bpa nach der Refinanzierung von angemessenen Gehältern vonseiten der Kostenträger bekräftigt.
Quelle:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Bild: pixabay.com
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