Ambulante Pflege in Niedersachsen: Auseinandersetzung beendet – Mehrzahl der Anbieter und Kassen einigen sich auf neues Vergütungsmodell
Gemeinsame Pressemitteilung von bpa Niedersachsen, AOK Niedersachsen, Diakonie in Niedersachsen, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Niedersachsen
Hannover, 8. Dezember 2021. Pflegekassen und die weit überwiegende Mehrzahl der Anbietervertretungen ziehen einen Schlussstrich unter die lange währende Auseinandersetzung um die Vergütung der ambulanten Pflege in Niedersachsen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden.
Im Steuerungsgremium der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) hatten die Vertretungen von Kranken-/Pflegekassen und Anbietern über ein personalkostenzentriertes Modell zur künftigen Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung verhandelt. Dieses sieht gestaffelte Punktwerte und Wegepauschalen je nach Höhe der tatsächlichen Personalkosten der Pflegedienste vor. Höhere Zahlungen an die Beschäftigten führen damit zu höheren Vergütungen. In einem vereinfachten Verfahren erfolgt die entsprechende Zuordnung für den einzelnen Pflegedienst. Dem Verhandlungsergebnis schließen sich aufseiten der Anbieter der bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste – Landesgruppe Niedersachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen, das Deutsche Rote Kreuz in Niedersachsen, die Caritas in Niedersachsen, die jüdische Wohlfahrt sowie das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass mit der jetzt erzielten Einigung eine Befriedung der Situation und für die allermeisten ambulanten Pflegedienste eine auskömmliche Refinanzierung der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung in Niedersachsen sichergestellt ist.
Da das Modell durch die proportionale Fortführung von Personalkosten und Punktwerten nach oben geöffnet ist, können auch zukünftige Personalkostensteigerungen adäquat abgebildet werden. Das Modell dient daher gleichzeitig der zukunftssicheren Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Tariftreueregelung).
Neben dem personalkostenzentrierten Ansatz gibt es als weitere Säulen der Vergütungsfindung im SGB XI auch weiterhin die gemeinsame Empfehlung und die Einzelverhandlung.
Quelle:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Bild: pixabay.com
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